Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass ein Internetangebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.pestalozzischule-baiertal.de veröffentlichten Website der Pestalozzi-Grundschule Baiertal. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 4. Februar 2022 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unverhältnismäßige Belastung

PDF-Dateien:

  • Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Pestalozzi-Grundschule Baiertal kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema „Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente“ sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Pestalozzi-Grundschule Baiertal auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können grundsätzlich nicht von der Grundschule überarbeitet werden. Die Pestalozzi-Grundschule Baiertal ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache:

  • Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Pestalozzi-Grundschule Baiertal bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4. Februar 2022 erstellt und zuletzt am 4. Februar 2022 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an.
Markus Winterstein, Rektor
Pestalozzi-GS Baiertal
Schulstraße 1
69168 Wiesloch

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711/279-3358 oder Telefonnummer: 0711/279-3360 (Geschäftsstelle)
Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:
Homepage des Sozialministeriums Baden Württemberg
Homepage des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung

Hiermit verweisen wir auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.